KINESIOLOGIE CONNY

AGB

Allgemein Geschäftsbedingungen von Kinesiologie Conny – Cornelia Leppe

  1. Geltung
    Alle Vereinbarungen von Cornelia Leppe (Humanenergetikerin, Kinesiologin) mit ihren Klienten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
    Klienten erklären sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit der Datenschutzerklärung einverstanden.
  2. Vertragsschluss
    Die Terminanfrage des Klienten stellt ein Angebot an Cornelia Leppe zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Terminvorschlag von Seiten Fr. Leppe stellt keine Annahme des Angebots dar und dient ausschließlich der Information des Klienten.
    Ein Kaufvertrag kommt erst mit der Terminbestätigung des Klienten zustande. Mit der Terminbestätigung von Frau Leppe, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

    Fr. Leppe behält sich vor, Bestellungen bzw. Terminanfragen des Klienten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

    Ein Termin kann telefonisch, per Mail, per Whatsapp, per Facebook oder persönlich vereinbart werden. Bitte erscheinen Sie rechtzeitig in der Praxis. Im Normalfall ist nichts mitzubringen, bei Bedarf wird dies bei der Terminvereinbarung vereinbart.
    Die Terminvereinbarung erfolgt auf Wunsch des Klienten. Für optimale kinesiologische Arbeitsbedingungen ist Kaffee-, Alkohol-, Drogen- oder anderer Suchtmittelkonsum zu vermeiden.
  3. Preise
    Die Preise unter Angebote gelten in Euro. Als Kleinunternehmerin verrechnet Fr. Leppe nach §6 Abs 27 USTG keine Umsatzsteuer.
  4. Zahlungsbedingungen
    Der Klient verpflichtet sich zur vollständigen und pünktlichen Bezahlung des Preises. Der Preis wird zum Zeitpunkt der energetischen Sitzung fällig und ist entweder sofort bar zu bezahlen oder innerhalb von 10 Tagen auf das Konto von Fr. Leppe zu überweisen:
    Kinesiologie Conny
    IBAN: AT49 2081 5023 0145 2294
    BIC: STSPAT2GXXX

    Bei Stornierungen, die weniger als 48 Stunden vor dem Termin gemacht werden, werden €50,– verrechnet. Im Krankheitsfall kann jederzeit kostenlos storniert werden, solange ein Ersatztermin vereinbart und eingehalten wird. Ansonsten fallen auch hier €50,– Ersatzhonorar an.
    Eine Terminabsage oder Terminveränderung meinersetis erfolgt unverzüglich telefonisch oder schriftlich.
    Der Klient kann keinen Schadensersatzanspruch oder Rückforderung des Honorares stellen.
  5. Elektronische Rechnungslegung
    Frau Leppe ist berechtigt, dem Klienten Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Klient erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Fr. Leppe ausdrücklich einverstanden.
  6. Haftung
    Der Klient kann Schadenersatz nur bei Vorliegen eines kausalen rechtswidrigen und von Fr. Leppe direkt verschuldeten Schadens verlangen, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Fr. Leppe keine Haftung übernommen wird. Der Ersatz indirekter oder mittelbarer Schäden einschließlich der Mangelfolgeschäden oder bloßer Vermögensschaden ist ausgeschlossen.

    Im Zuge einer kinesiologischen Beratung werden Lösungskonzepte angeboten. Für daraus resultierende Handlungen des Kunden übernimmt Fr. Leppe keinerlei Haftung.
    Ein Erfolg, das heißt, dass der Kunde auf jede Frage zufriedenstellende Antworten findet, kann in diesem Sinne nicht garantiert werden.
    Eine kinesiologische Beratung ist KEIN ERSATZ für eine medizinische, medikamentöse oder psychotherapeutische Behandlung. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung.

    Eine kinesiologische Beratung/Austestung stellt keinerlei Ersatz für eine ärztliche Diagnose oder Behandlung dar, auch keinerlei Ersatz für eine psychologische oder psychotherapeutische Behandlung oder Unterstützung. Sämtliche Aussagen und Ratschläge sind keine Diagnosen, sondern stellen reine energetische Zustandsbeschreibungen dar. Diese energetische Hilfestellung beschäftigt sich ausschließlich mit der Aktivierung und Harmonisierung körpereigener Energiefelder (Lebensenergie) und stellen daher keine Heilbehandlung dar. Die Wirkungsweise und Erfolg der energetischen Behandlung ist naturwissenschaftlich nicht belegt.
  7. Datenschutz
    Fr. Leppe verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Auftragsabwicklung. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.
  8. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Sämtliche Vereinbarungen mit dem Klienten und diese AGB unterliegen dem österreichischem Gesetz. Erfüllung ist der jeweilige Sitz von Frau Cornelia Leppe.
    Zur Entscheidung über alle Streitigkeiten zwischen Fr. Cornelia Leppe und dem Klienten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Graz-Umgebung zuständig. Fr. Leppe hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Klienten zu klagen. Für Klagen gegen einen Klienten, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Klient seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Klienten, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  9. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

    Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.